ZitatZweitbundesliga-Aufsteiger Offenbacher Kickers wurde vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) im Einzelrichter-Verfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines nicht ausreichenden Ordnungsdienstes mit einer Geldstrafe in Höhe von 2500 Euro belegt.Während des Meisterschaftsspieles der Regionalliga Süd zwischen den Offenbacher Kickers und dem SV Wehen-Taunusstein am 12. Mai 2005 in Offenbach wurden zweimal Feuerwerkskörper aus dem Offenbacher Fanblock in Richtung des Spielfeldes geschossen. Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.
Quelle:dfb.de News