Stadionsperre für Inter
Freitag, 15. April 2005
Die Kontroll- und Disziplinarkammer der UEFA hat den FC Internazionale Milano dazu verurteilt, die nächsten vier Europapokalheimspiele unter Ausschluss der Öffentlichkeit auszutragen. Nach Artikel 15 der Disziplinarregeln gilt jedoch eine zusätzliche Bewährungsfrist von drei Jahren.
Bewährungsfrist
Dies bedeutet, dass im Falle eines Vergehens innerhalb dieser drejährigen Frist, zusätzlich zu den vier Spielsperren zwei weitere Spiele unter Ausschluss der Öffentlichkeit auszutragen wären. Darüber hinaus wurde Inter heute eine Geldstrafe in Höhe von 300.000 CHF auferlegt.
Milan weiter
Das Viertelfinalrückspiel der UEFA Champions League wird mit einem 3:0-Sieg für den AC Milan gewertet, der damit im Halbfinale der europäischen Königsklasse steht. Inter kann nach Erhalt der schriftlichen Bestätigung dieses Urteils innerhalb von drei Tagen Einspruch gegen die Strafmaßnahmen einlegen
Quelle: www.uefa.com