Krankenversicherungsschutz bei Hooligans soll eingeschränkt werden

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    Das BKA hegt einen Plan zum Abgleich der dort vorhandenen Daten mit den Krankenkassen. So sollen dann gewaltbereite, einschlägig bekannte Hooligans bei den Versicherern angezeigt werden.
    Dies böte den Krankenkassen dann die Möglichkeit, bei vorsätzlich herbeigeführten Verletzungen dem Betroffenen den Versicherungsschutz teilweise zu entziehen, oder diesen zumindest einzuschränken.
    Bisher kommt die unbescholtene Allgemeinheit für derartige Kosten auf. Aus der Sicht von Datenschützern müssen jedoch noch einige Modalitäten geklärt werden, bevor das beabsichtigte Zusammenspiel so veranlasst werden kann.



    Quelle: www.spiegel.de